Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jede Vereinbarung zwischen Scrape IT, ansässig in Kromme Nieuwegracht 3, 3512 HC Utrecht, im Folgenden „Scrape IT" genannt, und einem „Auftraggeber", auf die Scrape IT diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  • Diese Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Scrape IT, für deren Ausführung Dritte von Scrape IT einbezogen werden müssen.
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Mitarbeiter von Scrape IT und dessen Geschäftsführung.
  • Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder vernichtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. Scrape IT und der Auftraggeber werden dann Beratungen aufnehmen, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der nichtigen oder vernichteten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Tragweite der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  • Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung „im Sinne" dieser Bestimmungen vorzunehmen.
  • Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  • Wenn Scrape IT nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Scrape IT das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
  • Bei der Inanspruchnahme von Webhosting gelten zusätzliche Bedingungen. Diese Bedingungen können eingesehen werden unter: Auftragsverarbeitungsvertrag und Webhosting-Bedingungen.

2. Angebote und Offerten

2.1 Alle Angebote und Offerten von Scrape IT sind freibleibend, es sei denn, im Angebot wurde eine Annahmefrist gesetzt. Wurde keine Annahmefrist gesetzt, können aus dem Angebot oder der Offerte keinerlei Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

2.2 Scrape IT kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.

  • Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, etwaige im Rahmen der Vereinbarung anfallende Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthalts-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  • Weicht die Annahme (ob in untergeordneten Punkten oder nicht) von dem im Angebot oder der Offerte enthaltenen Angebot ab, so ist Scrape IT daran nicht gebunden. Die Vereinbarung kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Scrape IT gibt etwas anderes an.
  • Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet Scrape IT nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

3. Vertragslaufzeit; Ausführungsfristen, Risikoübergang, Ausführung und Änderung der Vereinbarung; Preiserhöhung

  • Die Vereinbarung zwischen Scrape IT und dem Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art der Vereinbarung ergibt etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  • Wurde für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben, so handelt es sich niemals um eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Auftraggeber Scrape IT daher schriftlich in Verzug setzen. Scrape IT muss dabei eine angemessene Frist zur Erfüllung der Vereinbarung eingeräumt werden.
  • Scrape IT wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Können und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen. Dies alles auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Stands der Wissenschaft.
  • Scrape IT hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Werden von Scrape IT oder von durch Scrape IT eingeschalteten Dritten im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Standort durchgeführt, sorgt der Auftraggeber kostenlos für die von diesen Mitarbeitern vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen.
  • Die Lieferung erfolgt ab Werk von Scrape IT. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Scrape IT berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Auftraggebers einzulagern. Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Waren dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
  • Scrape IT ist berechtigt, die Vereinbarung in verschiedenen Phasen auszuführen und den jeweils ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
  • Wird die Vereinbarung in Phasen ausgeführt, kann Scrape IT die Ausführung der Teile, die zur nächsten Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, von denen Scrape IT angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen müsste, dass sie für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind, Scrape IT rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlichen Daten Scrape IT nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Scrape IT das Recht, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten zu den dann üblichen Tarifen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht, bevor der Auftraggeber die Daten Scrape IT zur Verfügung gestellt hat. Scrape IT haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Scrape IT von vom Auftraggeber bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
  • Ergibt sich während der Ausführung der Vereinbarung, dass eine Änderung oder Ergänzung für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache die Vereinbarung anpassen. Wird Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung geändert und wird die Vereinbarung dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert, so kann dies Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Scrape IT wird hierüber möglichst im Voraus einen Kostenvoranschlag erstellen. Durch eine Änderung der Vereinbarung kann zudem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit der Änderung der Vereinbarung, einschließlich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.
  • Wird die Vereinbarung geändert, einschließlich einer Ergänzung, ist Scrape IT berechtigt, diese erst auszuführen, nachdem die Genehmigung durch die innerhalb von Scrape IT befugte Person erteilt wurde und der Auftraggeber dem für die Ausführung angegebenen Preis und den sonstigen Bedingungen zugestimmt hat. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Ausführung der geänderten Vereinbarung stellt keine Vertragsverletzung von Scrape IT dar und ist für den Auftraggeber kein Grund, die Vereinbarung zu kündigen oder zu stornieren.
  • Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann Scrape IT einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Rahmen auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
  • Kommt der Auftraggeber seiner ordnungsgemäßen Erfüllung gegenüber Scrape IT nicht nach, haftet der Auftraggeber für alle Schäden auf Seiten von Scrape IT, die direkt oder indirekt daraus entstehen.
  • Vereinbart Scrape IT mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen Festpreis, ist Scrape IT dennoch jederzeit berechtigt, dieses Honorar oder diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Vereinbarung aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften resultiert oder ihre Ursache in einer Steigerung der Rohstoffpreise, Löhne usw. hat oder auf anderen Gründen beruht, die bei Abschluss der Vereinbarung vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
  • Beträgt die Preiserhöhung, die nicht auf eine Änderung der Vereinbarung zurückzuführen ist, mehr als 10% und findet sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss statt, so ist ausschließlich der Auftraggeber, dem ein Anspruch auf Titel 5 Abschnitt 3 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zusteht, berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, Scrape IT ist dann noch bereit, die Vereinbarung auf Grundlage des ursprünglich Vereinbarten auszuführen; wenn die Preiserhöhung aus einer auf Scrape IT ruhenden gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert; wenn vereinbart ist, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll; oder bei Lieferung einer Sache, wenn vereinbart ist, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.

4. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung der Vereinbarung

  • Scrape IT ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder die Vereinbarung aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn nach Vertragsschluss Scrape IT Umstände bekannt werden, die begründete Befürchtungen geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist, oder wenn aufgrund von Verzögerung seitens des Auftraggebers von Scrape IT nicht mehr erwartet werden kann, dass es die Vereinbarung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.
  • Ferner ist Scrape IT berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich ist, oder wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Scrape IT vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
  • Wird die Vereinbarung aufgelöst, sind die Forderungen von Scrape IT gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Setzt Scrape IT die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus, behält es seine Ansprüche aus Gesetz und Vereinbarung.
  • Geht Scrape IT zur Aussetzung oder Auflösung über, ist es in keiner Weise zur Erstattung von dadurch entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.
  • Ist die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen, hat Scrape IT Anspruch auf Ersatz der dadurch direkt und indirekt entstandenen Schäden, einschließlich der Kosten.
  • Erfüllt der Auftraggeber seine aus der Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen nicht und rechtfertigt diese Nichterfüllung die Auflösung, ist Scrape IT berechtigt, die Vereinbarung sofort und mit unmittelbarer Wirkung aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, während der Auftraggeber aufgrund der Vertragsverletzung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
  • Wird die Vereinbarung vorzeitig von Scrape IT gekündigt, wird Scrape IT in Absprache mit dem Auftraggeber für die Übertragung noch auszuführender Arbeiten an Dritte sorgen. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Entstehen Scrape IT durch die Übertragung der Arbeiten Mehrkosten, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der genannten Frist zu begleichen, es sei denn, Scrape IT gibt etwas anderes an.
  • Im Falle der Liquidation, der (Beantragung von) Zahlungsaufschub oder Insolvenz, der Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zulasten des Auftraggebers, der Schuldenbereinigung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Scrape IT frei, die Vereinbarung sofort und mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen oder den Auftrag oder die Vereinbarung zu stornieren, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. Die Forderungen von Scrape IT gegenüber dem Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.
  • Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, werden die durchgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder bereitgestellten Waren, zuzüglich etwaiger An-, Ab- und Lieferkosten sowie der für die Ausführung der Vereinbarung reservierten Arbeitszeit, dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.

5. Höhere Gewalt

  • Scrape IT ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn es daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf Verschulden beruht und weder kraft Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts noch nach allgemeiner Auffassung zu seinen Lasten geht.
  • Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dem, was darunter in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, auf die Scrape IT keinen Einfluss ausüben kann, die Scrape IT aber daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Unternehmen von Scrape IT oder Dritter eingeschlossen. Scrape IT hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung verhindert, eintritt, nachdem Scrape IT seine Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
  • Während der Dauer der höheren Gewalt kann Scrape IT die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Dauert diese Periode länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne Verpflichtung zur Erstattung von Schäden an die andere Partei.
  • Soweit Scrape IT zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt hat oder diese erfüllen kann und dem erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist Scrape IT berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um eine gesonderte Vereinbarung.

6. Zahlung und Inkassokosten

6.1 Die Zahlung hat stets innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf die von Scrape IT angegebene Weise in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern nicht schriftlich anders von Scrape IT angegeben. Scrape IT ist berechtigt, periodisch in Rechnung zu stellen.

6.2 Bleibt der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug, so befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen im Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann Zinsen von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in welchem Fall der gesetzliche Zinssatz geschuldet ist. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem sich der Auftraggeber im Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.

6.3 Scrape IT hat das Recht, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst zur Verringerung der Kosten, dann zur Verringerung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Verringerung der Hauptforderung und der laufenden Zinsen zu verwenden. Scrape IT kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Zurechnung der Zahlung angibt. Scrape IT kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn nicht gleichzeitig die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten beglichen werden.

6.4 Der Auftraggeber ist niemals berechtigt, Beträge, die er Scrape IT schuldet, aufzurechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Auftraggeber, dem kein Anspruch auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) zusteht, ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.

6.5 Befindet sich der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug, gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Erlangung der Befriedigung zulasten des Auftraggebers. Der Verzug des Auftraggebers, der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (privater Auftraggeber), tritt ein, nachdem er zur Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag der Mahnung aufgefordert wurde und die Zahlung ausbleibt. In der Mahnung werden auch die Folgen der Nichtzahlung angegeben. Die außergerichtlichen Kosten werden auf Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist. Hat Scrape IT jedoch höhere Inkassokosten verursacht, die vernünftigerweise erforderlich waren, und ist der Auftraggeber keine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (geschäftlicher Auftraggeber), kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Erstattung in Betracht. Etwaige gerichtliche und Vollstreckungskosten werden ebenfalls beim Auftraggeber geltend gemacht. Der Auftraggeber schuldet auch Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von Scrape IT im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren bleiben Eigentum von Scrape IT, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus der/den mit Scrape IT geschlossenen Vereinbarung(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.

7.2 Die von Scrape IT gelieferten Waren, die gemäß 7.1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.

7.3 Der Auftraggeber muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Scrape IT zu sichern. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Scrape IT unverzüglich darüber zu informieren. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung Scrape IT auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Bei einer etwaigen Versicherungsauszahlung ist Scrape IT zu diesen Geldern berechtigt. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber im Voraus gegenüber Scrape IT, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang erforderlich oder wünschenswert sein sollte. Für den Fall, dass Scrape IT seine in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber hiermit im Voraus bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung an Scrape IT und von Scrape IT zu bestimmende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Scrape IT befindet, und dieses zurückzunehmen.

8. Garantien, Untersuchung und Reklamationen, Verjährungsfrist

  • Die von Scrape IT zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise gestellt werden können und für die sie bei normaler Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Auftraggeber selbst überprüfen, ob die Verwendung dort geeignet ist und den dort gestellten Bedingungen entspricht. Scrape IT kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstige Bedingungen für die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten stellen.
  • Die in 8.1 genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung, sofern sich aus der Art des Gelieferten nichts anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Betrifft die von Scrape IT erteilte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, so ist die Garantie auf die des Herstellers beschränkt, sofern nicht anders angegeben.
  • Jede Form von Garantie erlischt, wenn ein Mangel als Folge von oder resultierend aus unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung oder Verwendung nach dem Verfallsdatum, falscher Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder Dritte entstanden ist, wenn ohne schriftliche Genehmigung von Scrape IT der Auftraggeber oder Dritte Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen, andere Sachen daran befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden sollten, oder wenn diese auf andere als die vorgeschriebene Weise ver- oder bearbeitet wurden.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gelieferte sofort zu dem Zeitpunkt zu untersuchen, zu dem die Waren ihm zur Verfügung gestellt werden oder die betreffenden Arbeiten ausgeführt wurden. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob Qualität und/oder Quantität des Gelieferten dem Vereinbarten entspricht und den Anforderungen genügt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Etwaige sichtbare Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an Scrape IT zu melden. Etwaige nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, in jedem Fall spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung, schriftlich an Scrape IT zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Scrape IT angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber muss Scrape IT die Gelegenheit geben, eine Reklamation zu untersuchen.
  • Reklamiert der Auftraggeber rechtzeitig, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Zahlung der übrigen bestellten Waren und dessen, womit er Scrape IT beauftragt hat, verpflichtet.
  • Wird ein Mangel später gemeldet, steht dem Auftraggeber kein Recht mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz zu.
  • Steht fest, dass eine Sache mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig reklamiert wurde, wird Scrape IT innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt oder, wenn eine Rücksendung vernünftigerweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Auftraggeber, nach Wahl von Scrape IT, die Sache ersetzen oder für deren Reparatur sorgen oder eine Ersatzvergütung an den Auftraggeber zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist der Auftraggeber verpflichtet, die ersetzte Sache an Scrape IT zurückzugeben und das Eigentum daran auf Scrape IT zu übertragen, sofern Scrape IT nichts anderes angibt.
  • Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten auf Seiten von Scrape IT, vollständig zulasten des Auftraggebers.
  • Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist aller Forderungen und Einreden gegenüber Scrape IT und den von Scrape IT bei der Ausführung einer Vereinbarung einbezogenen Dritten ein Jahr.

9. Haftung

  • Sollte Scrape IT haftbar sein, so ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
  • Scrape IT haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Scrape IT von vom oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
  • Sollte Scrape IT für irgendwelche Schäden haftbar sein, ist die Haftung von Scrape IT auf maximal den Rechnungswert des Auftrags beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  • Die Haftung von Scrape IT ist in jedem Fall stets auf den Betrag der Auszahlung seines Versicherers im gegebenen Fall beschränkt.
  • Scrape IT haftet ausschließlich für direkte Schäden.
  • Unter direkten Schäden werden ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens verstanden, soweit die Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die etwaigen angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Scrape IT in Einklang mit der Vereinbarung zu bringen, soweit diese Scrape IT zugerechnet werden können, und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Scrape IT haftet niemals für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangener Gewinn, verpasste Einsparungen und Schäden durch Betriebsstagnation.
  • Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Scrape IT oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

10. Freistellung

  • Der Auftraggeber stellt Scrape IT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Schaden erleiden und deren Ursache anderen als Scrape IT zuzurechnen ist. Sollte Scrape IT aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Scrape IT sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden darf. Sollte der Auftraggeber es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Scrape IT ohne Inverzugsetzung berechtigt, selbst dazu überzugehen. Alle Kosten und Schäden auf Seiten von Scrape IT und Dritter, die dadurch entstehen, gehen vollständig zulasten und auf Risiko des Auftraggebers.

11. Geistiges Eigentum

  • Scrape IT behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum zustehen. Scrape IT hat das Recht, die durch die Ausführung einer Vereinbarung gewonnenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern hierbei keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  • Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen Scrape IT beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn einer Verbindlichkeit ganz oder teilweise im Ausland Folge geleistet wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  • Das Gericht am Sitz von Scrape IT ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Dennoch hat Scrape IT das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
  • Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie sich aufs Äußerste bemüht haben, eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

13. Fundstelle und Änderung der Bedingungen

  • Es gilt stets die aktuellste Version, die auf https://scrape-it.com/ angeboten wird, bzw. die Version, wie sie zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Rechtsbeziehung mit Scrape IT galt.
  • Der niederländische Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgeblich für deren Auslegung.

Zuletzt aktualisiert: 04.09.2020